„Die europäische Taxonomieverordnung (Taxonomy Regulation, TR, VO (EU) 2020/852) legt ein einheitliches System von Kriterien fest, anhand dessen sich bestimmen lässt, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist. Die Verordnung trat im Juli 2020 in Kraft und ist seit Januar 2022 anzuwenden. Im Rahmen des Omnibus-Pakets vom 26. Februar 2025 hat die Europäische Kommission Vorschläge zur Änderung der Delegierten Verordnungen zur Taxonomieverordnung konsultiert.“ (Quelle: BaFin – EU-Taxonomieverordnung)
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