Die Richtlinie Ethische Geldanlage der Österreichischen Bischofskonferenz und der Ordensgemeinschaften wurde 2017 beschlossen und seitdem regelmäßig überarbeitet. Die darin enthaltenen Anlagekriterien folgen dem Dreiklang ökumenisch-christlicher Ethik: Gerechtigkeit, Frieden und Bewahrung der Schöpfung. Eine Besonderheit dieser Anlagerichtlinie ist ihre Verbindlichkeit für alle mittelbaren und unmittelbaren Einrichtungen bischöflicher Verwaltung sowie für den Ordensbereich.
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